Achtung,
Achtung!

Unsere Beförderungs­bedingungen

Um unangenehme Situationen und Unfälle zu vermeiden, lesen Sie bitte sorgfältig die nachfolgenden Beförderungs­bedingungen. Die Sicherheit liegt auch in Ihren Händen! Durch den Kauf der Fahrkarte erkennt jeder Benutzer diese Beförderungs­bedingungen unwiderruflich an.

  • Der Fahrgast benutzt alle technischen Anlagen des Rodelparks Oderwitz ausschließlich auf eigenes Risiko sowie in dafür geeigneter Bekleidung und ohne Alkohol- und/ oder Drogeneinfuss.
  • Mit dem Bremshebel ist die Geschwindigkeit so zu wählen, dass man weder sich selbst, noch andere Besucher gefährdet. Zum Vorausfahrenden ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 25m einzuhalten. Kommt es dennoch zu einer Kollision, dann haftet immer der Auffahrende für alle eventuell auftretenden Folgen.
  • Bei Nässe oder bei plötzlich auftretender Eisglätte ist die Fahrgeschwindigkeit sofort zu reduzieren. Achtung der Bremsweg verlängert sich um das zwei- bis dreifache und die Schlitten neigen zum Querpendeln in der Bahn!
  • Beide Hände umfassen immer den Bremshebel, die Füße gehören ausschließlich in den Schlitten auf die dafür vorgesehenen Trittflächen.
  • Nicht am Schlitten festhalten, nicht beim Rodeln an die Bahn fassen. Verbrennungsgefahr!
  • Der Oberkörper zeigt immer in Fahrtrichtung das Umdrehen ist verboten. Verletzungsgefahr!
  • Mit zügiger Geschwindigkeit rodeln, keinesfalls in der Bahn anhalten. Unfallgefahr!
  • Das Fotografieren und Filmen mit Smartphones oder anderen Handheld-Geräten während der Bergabfahrt ist generell verboten. Davon ausgenommen sind ausschließlich fest an der Bekleidung oder der Kopfbedeckung installierte, sogenannte Actioncams wenn Sie vor der Fahrt in Betrieb genommen werden.
  • Kinder unter 8 Jahren dürfen nur mit Älteren (über 8 Jahre) oder Erziehungs- / Betreuungsberechtigten Personen die Bahn benutzen. Kinder sitzen immer vorne.
  • Am Bahnende auf dem Bremsband ist der Schlitten zügig nach links zu verlassen.
  • Den Anweisungen des Bahnpersonals ist stets Folge zu leisten. (außerordentliches Hilfspolizeibefugnis § 23 BOS in Gefahrensituationen.) Bei grober oder wiederholter Zuwiderhandlung entgegen den Anweisungen des Bahnpersonals, sowie bei wiederholter Nichtbeachtung der Beförderungs-bedingungen, ist das Bahnpersonal jederzeit dazu berechtigt einzelnen Personen oder Gruppen für bestimmte oder unbestimmte Zeit die Benutzung aller technischen Anlagen des Rodelparks zu untersagen.

Den Beschilderungen entlang der Bahn ist stets Folge zu leisten.

Es ist verboten

  • das abgesperrte Gelände entlang der Bahn oder des Aufzugs, einschließlich der Fahrrinne zu betreten.
  • die technischen Anlagen, jegliche Betriebseinrichtungen und Fahrbetriebsmittel sowie die Außenanlagen und Anpflanzungen zu beschädigen oder zu zerstören
  • Fahrthindernisse zu schaffen oder andere störende, betriebsgefährdende Handlungen vor zu nehmen

Wer sich verletzt, hat keine Ansprüche an den Betreiber des Rodelparks, eventuelle Ansprüche sind ausschließlich beim Unfallverursacher geltend zu machen. Die Haftung des Betreibers beschränkt sich ausschließlich auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

  • Über unser Fotosystem können sich unsere Gäste ihr eigenes Foto ansehen, bzw. bei uns käuflich erwerben.
  • Jedes Foto ist mit dem aktuellen Datum, der Uhrzeit und der gefahrenen Geschwindigkeit beschriftet.

Häufige Fragen